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Ort
Wintrich
Kategorie
Sport-/Freizeitanlage, Angeln
Ort | Wintrich |
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Kategorie | Sport-/Freizeitanlage, Angeln |
Für den Moselabschnitt zwischen der Staustufe Wintrich (Stromkilometer 141) und der Staustufe Zeltingen (Stromkilometer 124) stellt die Tourist-Information Wintrich, Bergstraße 3 54487 Wintrich, Angelscheine aus, Telefon: 06534-8628
Tages-, (8,00 €) Wochen-, (19,00 €) und Monatserlaubnisscheine (30,00 €) (Stand 01.01.2023) zuzüglich 2,00 € Gebühr.
Deutsche Staatsangehörige müssen den Fischereischein ihres Bundeslandes vorlegen. Ausländische Gäste erhalten den Fischereischein ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Zimmer 5, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass sind notwendig)
Fischarten:
Hecht, Zander, Barsch, Döbel, Barbe, Brassen, Aland, Karpfen, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Forelle, Aal und Schlei.
Entnahmepflicht für Welse und Grundeln!
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet, mit maximal 2 Ruten. An der Mosel ist Nachtangeln (0:00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) nicht erlaubt.
Die Frühjahrsschonzeit sowie die Artenschonzeiten sind zu beachten!
Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis einschließlich 31. Mai. (Gilt nicht für den Fischfang mit Hand- und Schleppangel).
Der Raubfischfang mit entsprechendem Gerät (Spinner, Blinker, Fliege, Weichplastikköder, tote Köderfische oder Köderfischfetzen) ist mit Ausnahme der künstlichen Fliege während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet.