GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM FERIENLAND BERNKASTEL-KUES

Die nachfolgenden Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen gelten für Verträge über Unterkünfte mit den Gastgebern im Ferienland Bernkastel-Kues und deren Vermittlung durch die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH!

Die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, nachstehend „WFB“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, im Ferienland Bernkastel-Kues entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der WFB. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der WFB; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:

a) Die WFB ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist. 

b) Soweit die WFB weitere Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der WFB selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die WFB lediglich die Stellung eines Vermittlers.

c) Die WFB hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der WFB vorliegen. 

d) Unbeschadet der Verpflichtungen der WFB als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des ge-setzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der WFB) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die WFB im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Die WFB haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. 

1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlage das von der WFB herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet. 

1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.

2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern; Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. 

2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der WFB als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. 

2.4 Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).

2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.

2.6 Soweit der Gastgeber, bzw. die WFB als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die WFB als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden. 

e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit (die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm) erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder die WFB als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

f) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber bzw. die WFB als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt. 

2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 

3 Unverbindliche Reservierungen

3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der WFB oder dem Gastgeber möglich. 

3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der WFB, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der WFB oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.

4. Preise und Leistungen, Umbuchungen

4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

5. Zahlung

5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast oder dem Auftraggeber und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 

5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu, wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

6.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 

6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 6.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften 
  • ohne Verpflegung 90%
  •  Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  •  Bei Halbpension 70%
  •  Bei Vollpension 60%

6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6 Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen. 

6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die WFB (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 

7. An- und Abreise

7.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

7.2 Für spätere Anreisen gilt:

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. 

Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend. 

Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

7.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

8. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber

8.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der WFB erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

8.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzu-mutbar ist.

8.3  Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. 

Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. 

Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen. 

Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. 

9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder der WFB aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der WFB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der WFB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag

10.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der WFB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die WFB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der WFB bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

12. Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Der Gastgeber und die WFB weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und die WFB an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie die WFB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder die WFB verpflichtend würde, informieren diese den Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form. der Gastgeber und die WFB weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der WFB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.3 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die WFB im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.4 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die WFB nur an deren Sitz verklagen.

12.5 Für Klagen des Gastgebers, bzw. der WFB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

12.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. 

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Vermittelnde Tourismusstellen sind:

Mosel-Gäste-Zentrum (Tourist-Information der Stadt Bernkastel-Kues) / Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531 – 500190, Fax: 06531 – 5001919
info@bernkastel.de, www.bernkastel.de

Stand dieser Fassung: Mai 2024

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER WEIN- UND FERIENREGION BERNKASTEL-KUES GMBH

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH unter www.bernkastel.de, sowie im Katalog für Pauschalreisen anbietet!

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt deszwischen dem Kunden - nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“ genannt - mit der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, nachstehend „WFB“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten aus-schließlich für die Pauschalreisen der WFB. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht 

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der WFB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der WFB für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung zur Kenntnisnahme vorliegen. 

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die WFB zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die WFB dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 

1.3 Soweit die WFB die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht aus-schließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde der WFB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch die WFB zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Reisevertrages begründet. Die WFB ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden. 

e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die WFB dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche die WFB dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt. 

1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der WFB von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der WFB vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die WFB dem Kunden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unter-breitet hat.

1.5 Die von der WFB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.6 Die WFB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.  Leistungen

2.1 Die von der WFB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltener Hinweise und Erläuterungen. 

2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der WFB nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der WFB herausgegeben werden, sind für die WFB und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

3. Anzahlung/Restzahlung

3.1 Die WFB und die Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises. 

3.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und so weit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.

3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und die WFB zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: 

a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist die WFB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der WFB nicht zu, wenn der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der WFB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der WFB oder beim Reisevermittler.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die WFB den Anspruch auf den Reise-preis. Stattdessen kann die WFB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der WFB zu vertreten ist. Die WFB kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der WFB ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die WFB durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Die WFB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises

vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises

vom 20. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

vom 13. bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

vom 7. Tag bis zum Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

am Tage des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.5 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der WFB nachzuweisen, dass der WFB kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.6 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit die WFB nachweist, dass die WFB wesentlich höhere Aufwendungen entstanden, sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist die WFB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

4.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die WFB, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 20 erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die WFB keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

4.8 Ist die WFB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs.5 BGB unberührt.

4.9 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der WFB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie die WFB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung) 

5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der WFB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der WFB erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 

5.3 Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber der WFB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

6. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten 

6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen bein-halten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

6.2 Die WFB schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen

6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die WFB nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

7. Beschränkung der Haftung 

7.1 Die vertragliche Haftung der WFB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

7.2 Die WFB haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der WFB sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden. 

7.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der WFB sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die WFB nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die WFB nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. 

8. Rücktritt der WFB wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl

8.1 Die WFB kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nicht-erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die WFB 

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b)  in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. 

8.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 

8.3 Im Falle des Rücktritts durch die WFB erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die WFB bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die WFB wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die WFB zurückerstattet worden sind.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

10.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

10.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.

11. Hinweise zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Die WFB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die WFB nicht an einer frei-willigen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die WFB verpflichtend würde, informiert die WFB die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die WFB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11.2.Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der WFB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die WFB ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen der WFB gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der WFB vereinbart.

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Reiseveranstalter ist:
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH 
Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues, 
Telefon: (06531) 500 19-0, 
Fax: (06531) 500 19-19, 
www.bernkastel.de
info@bernkastel.de
Geschäftsführer: Jörg Lautwein, 
HRB 41241 Amtsgericht Wittlich 

Stand dieser Fassung: Mai 2024

Geschäftsbedingungen für den Online-Shop www.bernkastel.de

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Angebote im Onlineshop der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH unter (www.bernkastel.de)!

Sehr geehrte Besucher unseres Online-Shops,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ und Bernkastel-Kues zu Stande kommenden Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.

1. Anbieter und Verkäufer der Waren / Dienstleistungen; Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Vertragssprache

1.1 Anbieter und Verkäufer der Waren und Dienstleistungen im eigenen Namen, mit dem im Falle des Vertragsabschlusses der Vertrag zu Stande kommt, ist:

Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, Telefon: ++49 (0)6531 50019 0, Telefax: ++49 (0)6531 50019 19, E-Mail: info@bernkastel.de 

Geschäftsführer: Jörg Lautwein

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 268635743

1.2 Der Anbieter / Verkäufer wird nachfolgend mit „WFB“ abgekürzt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und Dienstleistungsverträge, die von der WFB über die Onlineauftritte der WFB abgeschlossen werden. Zur Vereinfachung wird nachfolgend, soweit nicht anders angegeben, einheitlich von „Kaufvertrag“, „Ware“ und „Verkäufer“ gesprochen, auch wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge, Gastaufnahmeverträge über Beherbergungsleistungen, welche von der WFB über diese Internetadresse als eigene Leistung oder als Vermittler einer Reiseleistung bzw. Pauschalreise angeboten werden.

1.4 Eintrittskarten, Voucher und Tickets für Veranstaltungen von Drittveranstaltern (nachfolgend einheitlich „Drittveranstaltertickets“ bezeichnet, werden von der WFB im Onlineshop lediglich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters angeboten und zur Bestellung vermittelt. Der jeweilige Drittveranstalter, der Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Drittveranstaltertickets wird, wird transparent im jeweiligen Angebot des Drittveranstaltertickets genannt. Ergänzend und nachrangig zu den allgemeinen Regelungen des Bestellvorgangs in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die vermittelten Drittveranstaltertickets die Vermittlungsbedingungen der WFB, welche unter www.bernkastel.de eingesehen werden können, mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Bestellung im Onlineshop eine ausschließlich elektronische Bestellabwicklung vereinbart ist und die Regelungen über die Vermittlung von Reiseleistungen entsprechend auf Drittveranstaltertickets anzuwenden sind.

1.5 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Ablauf der Onlinebestellung angezeigt und können vom Kunden ausgedruckt und in wiedergabefähiger Form mit dem im Buchungsablauf bezeichneten Button gespeichert wer-den.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 

1.6 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

1.7 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/oder die WFB von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die WFB der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

1.8 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

2. Abschluss des Kaufvertrages, Speicherung des Vertragstextes

2.1 Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von der WFB dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.

2.2 Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:

Auswahl der gewünschten Ware

a) Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware in den Warenkorb

b) Eingabe der Kundendaten oder Vorname einer Registrierung als Kunde

c) Eingaben zur Zahlungsweise

d) Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditionen

e) Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kun-den zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden

f) Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“

g) Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den Kunden

2.3 Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.

2.4 Die WFB wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.

2.5 An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch die WFB vereinbart ist. 

2.6 Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist in Textform die Auftragsbestätigung von der WFB zugeht, oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden innerhalb dieser Frist bzw. Beginn der Ausführung der Dienstleistungen.

2.7 Der Vertragstext der Bestellung wird von der WFB gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend den im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

3. Preise, Versandkosten

3.1 Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

3.3 Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.

3.4 Versandkosten fallen wie folgt an:

a) Bei Bestellungen von Gutscheinen, Parktickets und Veranstaltungstickets fällt eine Versandkostenpauschale von € 1,60

b) Bei Bestellungen von Souvenierartikeln, Büchern und Kartenmaterialien in Höhe von € 4,99. 

c) Die Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Zustellungsarten und Eilzustellungen trägt der Kunde.

3.5 Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

4. Lieferung, Lieferzeit

4.1. Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich.

4.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, versendet die WFB die Ware nicht vor Zahlungseingang.

4.3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werk-tag. 

5. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Nachnahme, Kreditkarte, (SEPA-)Lastschrift, Vorkasse, oder auf Rechnung. Die WFB behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

5.2 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware. Die WFB akzeptiert die Kreditkarten (visa, master

5.3 Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware.

5.4 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto der WFB.

5.5 Bei Zahlung per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungs-zwecks (Rechnungs- und/oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung entsprechend Ziff. 2.6 dieser auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Gutschrift nicht innerhalb der angegebenen Frist obwohl die WFB zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rück-trittsrecht des Kunden besteht, kann die WFB nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rück-tritt vom Vertrag erklären.

5.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WFB.

5.7 Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbuchungen kann die WFB ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 20 mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung der WFB auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber der WFB den Nachweis zu führen, dass die WFB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

6. Widerrufsrecht

1.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen

a) bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, 

b) bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

c) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

d) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

e) vorbehaltlich des Satzes 2 des § 312g Abs. 2 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

f) bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

1.2 Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung wird hingewiesen.

7. Gewährleistung

7.1 Für Verträge mit Verbrauchern gelten für alle im Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen die gesetzlichen Ge-währleistungsvorschriften. 

7.2 Für Verträge mit Kunden, die Unternehmen sind, gilt: 

a) Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber der WFB in Textform unter der in der Rechnung/im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

b) Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.

c) Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegenden der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

8. Haftung der WFB

8.1 Die WFB haftet für Mängel und Lieferverzug

a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,

d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens

8.2 Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

8.3 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die WFB, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verur-sacht wurden, haftet die WFB stets unbeschränkt

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit der WFB, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.5 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten 

9.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von der WFB Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in der Daten-schutzerklärung unter www.bernkastel.de/wir-fuer-sie/agbs-und-arbs. Beim Besuch des Onlineshops der WFB werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.

9.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung der Zahlung wer-den die Zahlungsdaten an die bezogene Bank weitergegeben.

9.3 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellung bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.

9.4 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener, können in der Datenschutzerklärung der WFB hier eingesehen werden: www.bernkastel.de/wir-fuer-sie/agbs-und-arbs. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die WFB unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der WFB und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

10.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der WFB und dem Kunden der Sitz der WFB.

10.3 Die WFB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die WFB an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und die WFB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die WFB verpflichtend würde, informiert die WFB die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die WFB weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

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Stand dieser Fassung: Mai 2024

Widerrufsbelehrung bei Kauf von Waren

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: 

Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues, Telefon: ++49 (0)6531 50019 0, Telefax: ++49 (0)6531 50019 19, E-Mail: info@bernkastel.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Die Kosten der Rücksendung der nicht-paketversandfähigen Ware werden auf höchstens etwa € 75,- geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsbelehrung bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: 

Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, Gestade 6. 54470 Bernkastel-Kues. Telefon: ++49 (0)6531 50019 0, Telefax: ++49 (0)6531 50019 19. E-Mail: info@bernkastel.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs-rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster eines Widerrufsformulars

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

 

An 

Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH

Gestade 6

54470 Bernkastel-Kues

E-Mail: info@bernkastel.de

 Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden 

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

Name des/der Verbraucher(s) 

Anschrift des/der Verbraucher(s) 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum 

(*) Unzutreffendes streichen.

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse

Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse gelten für Verträge über Erlebnisse mit den Anbietern dieser Erlebnisse und deren Vermittlung durch die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH!

Sehr geehrte Kunden, 

die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH – nachstehend „WFB“ abgekürzt – und Ihnen – nachstehend „Kunde“ - in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der WFB, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der WFB vermittelten Anbieter der Erlebnisse, nachstehend einheitlich „Erlebnisanbieter“ genannt und „EA“ abgekürzt.  Die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Erlebnisanbieter zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

1. Begriffe; Stellung der WFB und des EA; anzuwendende Rechtsvorschriften; Vermittlung von Zusatzleistungen

1.1. Nachfolgend steht der Begriff „Kunde“ sowohl für Einzelkunden als auch für Kundengruppen.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Erlebnisse gelten für Erlebnisse, Gästeführungen, Touren und Eintrittskarten, die von dem jeweiligen EA angeboten werden, und die gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt. Diese Tagesangebote werden nachfolgend mit „Erlebnisse“ bezeichnet.

1.3. Der EA erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden als selbst-ständiger Dienstleister. Die WFB ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Kunden und dem ausführenden EA, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich die WFB als Anbieter des Erlebnisses benannt ist. Soweit im Zusammenhang mit dem Erlebnis Zusatzleistungen, Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen gebucht werden, ist die WFB gleich-falls ausschließlich Vermittler solcher Leistungen. 

1.4. Die WFB hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der WFB vorliegen. 

1.5. Unbeschadet der Verpflichtungen der WFB als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der WFB) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die WFB im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.3 und 1.4 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über das Erlebnis. Die WFB haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel in Zusammenhang mit dem Erlebnis. Dies gilt nicht, soweit die vertraglich vereinbarte Leistung eine Pauschalreise oder ein sonstiges Angebot ist, bei der die WFB unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist. 

1.6. Eine etwaige Haftung der WFB aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.7. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem EA und dem Kunden finden in erster Linie die mit dem EA, bzw. der WFB als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der WFB finden in erster Linie die mit der WFB getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der WFB in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

1.8. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem EA bzw. die Vermittlungstätigkeit der WFB anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem EA und der WFB ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1. Für alle Buchungen von Erlebnissen gilt:

a) Grundlage des Angebots von EA und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Erlebnisangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von EA vor. Der Ver-trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche für die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Teilnehmer der Erlebnisse.

2.2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend für Erlebnisse geschlossener Gruppen. Erlebnisse für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenangebote, die von EA als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt und gegenüben dem EA alleinig die Stellung des Kunden ein-nimmt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.3. Der Dienstvertrag über das Erlebnis kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die WFB als Vertreter des EA vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die WFB, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchun-gen, dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

2.4. EA weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossen wurde, kein Widerrufs-recht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

2.5. Bei Buchungen, die über den Internetauftritt des EA, der Tourismusorganisation oder anderer Vermittler erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde bzw. der Auftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder vergleichbar eindeutig bezeichnet) bietet der Kunde EA den Abschluss des Vertrages über das Erlebnis verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Vertrages mit EA entsprechend seiner Buchungsangaben. EA ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.

e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von EA beim Kunden bzw. beim Auftraggeber zu Stande. 

f) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder - nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Kunden bzw. Auftraggebers - nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.

g) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer bzw. des Vermittlungsauftrages an die WFB ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. 

h) Im Regelfall wird die WFB dem Kunden bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von EA besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Sofern für eine Leistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist dies in der Leis-tungsbeschreibung angegeben.

3.3. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung von Erlebnissen nicht durch eine bestimmte Person (z.B. bestimmter Gästeführer) geschuldet. Auch im Falle der Benennung einer bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere Person zu ersetzen. Kann der EA bei einem vom EA nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz finden (insbesondere, bei Solostelbständigen), so ist der EA berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Kunden. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise sind ausgeschlossen

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der WFB und/oder dem EA getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die WFB und den EA nicht verbindlich.

3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit EA, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von EA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.7. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: 

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit EA. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und EA vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch EA bzw. durch die WFB als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kun-den bzw. Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere von Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der vereinbarte Preis ist nach Festlegung durch die EA bei Onlinezahlung direkt mit Buchungsabschluss, andernfalls spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum oder nach entsprechender Vereinbarung unmittelbar vor Beginn des Erlebnisgebots zu entrichten.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und EA zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist EA berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kun-den Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7 zu fordern, es sei denn, dem Kunden steht zum Zeitpunkt der Fälligkeit ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu oder der Kunde hat den eingetretenen Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers kann geprüft werden, ob eine Umbuchung dennoch möglich ist. Die Umbuchungsanfrage wird nur in Textform entgegengenommen.

5.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend einer Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,00 pro Änderungsvorgang erhoben werden kann.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von EA zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl EA zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) EA hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die EA durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Rücktritt von EA wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. EA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EA muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für bestimmte Arten von Erlebnissen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) EA hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsbeschreibung zu verweisen.

c) EA ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage des Erlebnisangebots unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Erlebnis wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Im Falle einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann mit Buchung eine in der Ausschreibung angegebene Anzahlung zur Zahlung fällig werden, die Rest- oder Gesamtzahlung wird mit Bestätigung der Durchführung zahlungsfällig.

7.2. Wird das Erlebnis aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf das Erlebnis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit EA nach Vertragsabschluss kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehenden Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Kunden bzw. des Auftraggebers bei der WFB zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die WFB als Vertreter des EA zu richten .

8.2. Kündigt der Kunde bzw. Auftraggeber oder nimmt er Leistungen ohne Kündigungserklärung - insbesondere durch Nicht-erscheinen - nicht in Anspruch, so kann EA den Leistungspreis für die vorgehaltenen Leistungen und die damit verbundenen Aufwendungen verlangen. 

8.3. Die Stornierungsgebühren ergeben sich aus den ausdrücklichen Festlegungen in der Ausschreibung des Erlebnisangebots des EA. Soweit vom EA in der Ausschreibung des Erlebnisangebots keine anderweitige ausdrückliche Festlegung getroffen ist, werden Stornierungsgebühren in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig. Ziffer 6.2.b) gilt entsprechend.

8.4. Soweit auf Grundlage der vom EA festgelegten Stornierungsbedingungen zu Gunsten des Kunden im Falle des Rücktritts bzw. Kündigung eine anteilige Rückzahlung fällig ist, erfolgt eine ggfls. fällige anteilige Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen ausschließlich durch den EA. Vermittler von EA mit Inkassovollmacht sind ausdrücklich nicht berechtigt oder verpflichtet, im Namen und auf Rechnung des EA Rückzahlungen zu leisten. 

8.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EA nachzuweisen, dass EA überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.

8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von EA sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

9. Haftung von EA; Versicherungen

9.1. Für die Haftung der WFB wird auf Ziffer 1.6. ff. dieser Bedingungen verwiesen.

9.2. EA haftet unbeschränkt, soweit

- der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht von EA resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder

- der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von EA beschränkt auf Schäden, die von EA oder den Erfüllungsgehilfen von EA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.3. EA haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von EA ursächlich oder mitursächlich war.

9.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. EA kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2. Kündigt EA, so behält EA den Anspruch auf den Leistungspreis; EA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die EA aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

11. Obliegenheiten des Kunden

11.1. Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem EA anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des EA ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.2. Der Kunde bzw. der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin des Erlebnisses eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die WFB wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden EA mitteilen. 

11.3. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der EA kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.

11.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung des Erlebnisses nach Leistungsbeginn ist der Kunde bzw. Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des EA erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.

12. Besondere Obliegenheiten der Gäste in Bezug auf Erlebnisse unter freiem Himmel

12.1. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.

12.2. Weder der EA noch die WFB schulden diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung.

12.3. Der EA bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hier-durch zu gefährden droht. Ziffer 6 gilt entsprechend.

12.4. Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht vom EA verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht, gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer 6.

12.5. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in an das Erlebnis nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der EA vor, den Kunden aus Sicherheits-gründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen

13. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisse mit körperlicher Aktivität (z.B. Wanderführungen, Angebote mit Fahrrad, Segway o.ä.)

13.1. Für Erlebnisse mit körperlicher Aktivität gilt Ziffer 12 entsprechend.

13.2. Trotz Begleitung der Erlebnisse durch einen Guide, erfordern die Erlebnisse ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.

13.3. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnis geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der Anbieter der Erlebnisse vor, den Kunde aus Sicherheitsgründen von dem Erlebnis ganz oder teilweise auszuschließen 

13.4. Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisse Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer stets zu nehmen.

13.5. Bei körperlich aktiven Erlebnissen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet. 

13.6. Es bleibt dem EA vorbehalten, die geplanten Erlebnisse nach den Kenntnissen der teilnehmenden Kunden, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem EA obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.

13.7. Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen von Gefahren bei Erlebnissen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen, Krankheit oder Erschöpfung eines teilnehmenden Kunden.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch EA stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

14.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Erlebnisangeboten ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Erlebnisse nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

14.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von EA bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

14.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des EA vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Erlebnisangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

14.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

15. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

15.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann EA nur am Sitz von EA verklagen.

15.2. Für Klagen von EA gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EA vereinbart.

15.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienst-leistungsvertrag zwischen dem Kunden und EA anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.4.Der EA weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der EA nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für den EA verpflichtend würde, informiert EA die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der EA weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr  hin.

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Anbieter der jeweiligen Erlebnisse ist der im Angebot genannte Erlebnisanbieter .

Vermittelnde Tourismusstellen sind:

Mosel-Gäste-Zentrum (Tourist-Information der Stadt Bernkastel-Kues) / Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6 
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531 – 500190, Fax: 06531 – 5001919
info@bernkastel.de, www.bernkastel.de
 

Stand dieser Fassung: Oktober 2023

VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN DER WEIN- UND FERIENREGION BERNKASEL-KUES GMBH

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues – nachstehend „WFB“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Gast“ - bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der WFB, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der WFB vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

1. Begriffe; Stellung der WFB und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften; Vermittlung von  Zusatzleistungen

1.1 Die WFB fördert im Rahmen Ihrer Vermittlungstätigkeit, nicht zuletzt durch die Vermittlung einer Vielzahl qualifizierter Gästeführerinnen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dies geschieht jedoch durch praktische Maßnahmen und nicht durch die Verwendung von „Worthülsen“. Daher bezeichnet in den nachfolgenden Bedingungen der Begriff „Gästeführer“ ausschließlich aus technischen Gründen und zur besseren Lesbarkeit sowohl Gästeführer wie auch Gästeführerinnen.

1.2 Nachfolgend steht der Begriff „Gast“ sowohl für Einzelgäste als auch für Vereine, Institutionen, Firmen und gewerbliche Auftraggeber von Gästeführungen. 

1.3 Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes als selbstständiger Dienstleister. Die WFB ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast und dem ausführenden Gästeführer.

1.4 Soweit im Zusammenhang mit der Gästeführung Zusatzleistungen, insbesondere eine Schiffsbeförderung,  Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen gebucht werden, ist die WFB gleichfalls ausschließlich Vermittler solcher Leistungen. Die WFB haftet daher nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung und den vermittelten Zusatzleistungen. Eine etwaige Haftung der WFB aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn a) die WFB bezüglich solcher Leistungen nach den Grundsätzen von § 651 Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, die vorgesehenen Leistungen als eigene  Leistung zu erbringen

b) oder soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der die WFB unmittelbarer Vertragspartner des Gastes ist.

1.5 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast finden in erster Linie die mit dem  Gästeführer, bzw. der WFB als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
Auf das Vermittlungsverhältnis mit der WFB finden in erster Linie die mit der WFB getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der WFB in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

1.6 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der WFB anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der WFB ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1 Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

2.2 Erfolgt die Buchung durch eine Gruppe, eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so sind diese als alleiniger  Auftraggeber Vertragspartner der WFB im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführer im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit sie nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als  rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftreten. Dieser Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche. 

2.3 Die WFB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei  (Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. Und 7. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.4 Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:
a) Mit seiner Buchung bietet der Gast dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die WFB als       rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der

2.5 Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im  elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gästeführer den Abschluss des Dienstvertrages über die Führung verbindlich an und erteilt gleichzeitig der WFB den  Vermittlungsauftrag. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gästeführer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer bzw. die WFB als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. 

e) Die WFB übernimmt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko dahingehend, dass tatsächlich ein der Buchung des Gastes entsprechender Vertrag mit einem Gästeführer vermittelt werden kann. 

f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande, welche die WFB als Vermittler und Vertreter des Gästeführers vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; Sonderkündigungsrecht der WFB; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse.

3.1 Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 

3.2 Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers der WFB. 

3.3 Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen Gästeführer zu ersetzen.

3.4 Kann die WFB bei einem von ihr und dem Gästeführer nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz für den Gästeführer finden, so ist die WFB berechtigt, namens und in Vollmacht des Gästeführers dessen Rücktritt vom Vertrag über die Durchführung der Gästeführungen zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Gastes. Weitergehende Ansprüche des Gastes insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise sind ausgeschlossen.

3.5 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder 
sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der WFB und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die WFB und den Gästeführer nicht verbindlich.

3.6 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der WFB oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die schriftliche Form empfohlen wird.

3.7 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.8 Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

3.9 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach dem Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast und dem Gästeführer bzw. der WFB als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. die WFB als dessen
Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Preise und Zahlung

4.1 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3 Eintrittsgelder sind vom Gast bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe für alle Teilnehmer gemeinsam direkt und bar an den Gästeführer als Inkassobevollmächtigten der jeweiligen Einrichtung zu bezahlen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

4.4 Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung am Ende der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der WFB ausgestellt und für die jeweilige Führung gültig sind. 

4.5 Die WFB kann, abweichend von Ziff. 4.4, als Inkassobevollmächtigte des Gästeführers nach Vertragsabschluss (Zugang einer Buchungsbestätigung) eine Anzahlung i.H.v. 20% des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder - unter Verzicht auf eine Anzahlung - die gesamte Zahlung 3 Wochen vor Führungsbeginn zahlungsfällig stellen, soweit dies in der dem Gast erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist. Wird danach eine Anzahlung erhoben gilt für die Restzahlung die Regelung in Ziff. 4.4 entsprechend. 

4.6 Soweit entsprechend Ziff. 4.5 vom Gast Vorauszahlungen zu leisten sind, gilt: Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes gegenüber dem Gästeführer bzw. der WFB kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die WFB als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.

4.7 Für Führungen, die in Rechnung gestellt werden, erhebt der Gästeführer eine Gebühr von € 5,-.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift 

5.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Eine Umbuchung wird auf Wunsch des Gastes gegen ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchung vorgenommen.

5.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend einer Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben wird.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen 

6.1 Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der WFB zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages,
ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): 
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht; 
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber 

7.1 Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen. 

7.2 Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die später als 48 und bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens Gästeführers oder der WFB namens des Gästeführer und als dessen nkassobevollmächtigte ein Ausfallhonorar i.H.v. 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet.
Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der WFB nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.

7.3 Bei einer Kündigung später als 24 Stunden vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. 

7.4 Auf die Zahlungsansprüche nach Ziff. 7.2 und 7.3 hat sich der Gästeführer jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der WFB an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann. 

7.5 Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bei der WFB zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die WFB als Vertreter des Gästeführers zu richten. 

7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der WFB sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

7.7 Die Nichtdurchführung vermittelter Zusatzleistungen, insbesondere einer vermittelten Schiffsbeförderung, von Transferleistungen und Restaurationsleistungen, soweit die Gründe hierfür nicht von der WFB oder dem Gästeführer zu vertreten sind, rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt bzw. keine kostenfreie Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt bei Schiffsfahrten insbesondere dann, wenn die Schifffahrtsgesellschaft berechtigt ist, die Durchführung der Schifffahrt entsprechend ihren Geschäftsbedingungen abzusagen oder wenn die Leistungsträger anderer Zusatzleistungen (Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetrieb, Gastgeber) den Vertrag mit dem Gast nicht erfüllen, den Rücktritt erklären oder den Vertrag außerordentlich oder ordentlich  kündigen.

8. Haftung des Gästeführers und der WFB; Versicherungen 

8.1. Für die Haftung der WFB wird auf 1.2 dieser Bedingungen verwiesen. 

8.2 Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. 

8.3 Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers
ursächlich oder mit ursächlich war. 

9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes 

9.1 Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die WFB wird dem Gast, bzw. einer benannten Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.

9.2 Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser
Bedingungen entsprechend.

9.3 Bei verspätetem Eintreffen des Gastes bzw. der Gruppe haben der Gast bzw. der Auftraggeber mit dem Gästeführer eine Vereinbarung zu treffen, ob die Führung entsprechend verkürzt oder - soweit die Gästeführer hierzu bereit und in der Lage ist – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im 
Falle der Vereinbarung der Einhaltung der ursprünglichen Dauer der Führung und bei einer zeitabhängigen Vergütung des Gästeführers ist die Wartezeit des Gästeführers entsprechend dem vereinbarten Vergütungssatz zusätzlich zur Dauer der Führung zu vergüten.

9.4 Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 

9.5 Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.

10. Gerichtsstand

10.1 Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. die WFB vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung.

10.2 Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen gegen den Gästeführer, bzw. die WFB nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben. 

10.3 Für Klagen des Gästeführers, bzw. der WFB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. der WFB deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
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Vermittlerin der Gästeführungen ist:
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues,
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Fax: (06531) 500 19-19,
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