Das VRT-GästeTicket im Ferienland Bernkastel-Kues - Informationen für Gastgeber
Mit dem GästeTicket können seit dem 01. April 2023 die Übernachtungsgäste der teilnehmenden Betriebe alle Busse und Regionalbahnen im gesamten VRT-Gebiet bis zur Luxemburger Grenze (in Luxemburg kostenfreier ÖPNV) kostenfrei nutzen.
Die Eckdaten
- Einführung: 01. April 2023
- Vertragspartner: Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH (Clearingstelle)
- Verkehrsnetz: alle Bus- und Bahnlinien des VRT-Gebietes
- Vetragslaufzeit: mindestens ein Wirtschaftsjahr
- Wirtschaftsjahr: 01. April - 31. März
- Clearingstelle: Die Clearingstelle befindet sich stets auf Kreis- oder Verbandsgemeindeebene.
Für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH die Clearingstelle.
Das Konzept
- Die Teilnahme am GästeTicket ist für den Betrieb freiwillig.
- Jeder Übernachtungsgast ab 6 Jahren erhält von den teilnehmenden Gastgebern ein GästeTicket samt Informationsblatt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs im gesamten VRT-Gebiet. (Kinder unter 6 Jahren sind kostenfrei) Das GästeTicket gilt als Fahrkarte in allen Bussen und Zügen im Regionalverkehr (RE und RB) in der 2. Klasse.
- Der Gastgeber zahlt einen jährlich fixen Betrag als pauschalen Teilnahmebeitrag an die Clearingstelle.
- Die Clearingstelle gibt die Beiträge an den VRT 1:1 weiter. Dieser schüttet als Ausgleich für die entgangenen Fahrpreiseinnahmen diese Beträge an die Verkehrsbetriebe der Region wieder aus.
Die Vorteile
Welche Vorteile habe ich als teilnehmender Gastgeber?
- Erhöhung der Servicequalität und Gästezufriedenheit
- Attraktiveres Preis-Leistungsverhältnis
- Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Orten und gegenüber nicht teilnehmenden Gastgebern
- Wertvolles Marketinginstrument:
- Darstellung auf der Webseite des Ferienlandes Bernkastel-Kues (und der Zielseite für Gäste) mit 2,6 Mio. Zugriffen pro Jahr
- Besondere Kennzeichnung (Logo) der teilnehmenden Betriebe im Deskline; dadurch Sichtbarkeit auf den Webseiten: Orte im
Ferienland Bernkastel-Kues, visitmosel.de (Mosellandtouristik GmbH) und rlp.tourismus.com (Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH)
Teilnehmende Betriebe erhalten für ihr Marketing ein Logo zur Einbindung in ihren Printmedien und Webseite
Welche Vorteile haben die Übernachtungsgäste?
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im gesamten VRT-Gebiet
- Attraktiviere Planung von Wandertouren, Stadtbesuchen, Weinproben und weiteren Freizeitangeboten
- Aufwertung des wahrgenommenen Urlaubserlebnisses
- Besseres Preis-Leistungsverhältnis
Fragen und Antworten rund um das VRT-GästeTicket
Wie weit kann der Gast mit dem GästeTicket fahren?
Mit dem GästeTicket hat der Übernachtungsgast die Möglichkeit Bus & Bahn im gesamten VRT-Gebiet bis zur Luxemburger Grenze (in Luxemburg kostenfreier ÖPNV) kostenfrei zu nutzen.
Wie funktioniert das GästeTicket?
Das VRT-GästeTicket ist eine Papierkarte. Sie wird bei der Gästeanmeldung an den Übernachtungsgast ausgegeben. Mit diesem VRT -GästeTicket können alle Übernachtungsgäste Busse und Bahnen im gesamten VRT-Gebiet kostenfrei nutzen. Das GästeTicket gilt als Fahrkarte in allen Bussen und Zügen im Regionalverkehr (RE und RB) in der 2. Klasse.
Wie erhält der Übernachtungsgast das GästeTicket?
Von dem teilnehmenden Übernachtungsbetrieb beim Check-in. Für das Ausstellen des VRT-GästeTickets bestehen zwei Varianten:
- Variante – manuelle Abwicklung
Papierkarte (in Scheckkartenformat) mit Name, Reisezeitraum (= Gültigkeitszeitraum), händisch ausgestellt und mit Stempel des Gastgebers
- Variante - elektronische Abwicklung
Bei Betrieben, die dem elektronischen Meldewesen des Ferienlandes Bernkastel-Kues angeschlossen sind, wird das GästeTicket aus der Software heraus auf entsprechende Druckvorlagen gedruckt. Bei teilnehmenden städtischen Betrieben ist die Gästekarte = GästeTicket
Woher bekommt der Gastgeber das GästeTicket?
Druckvorlagen und Papierkarten werden in Ticketblöcken in ausreichender Zahl jährlich von der Clearingstelle, der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, an teilnehmende Gastgeber ausgehändigt.
Welche Gastgeber können sich am GästeTicket beteiligen?
Alle Gastgeber in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sowie in den Ortsgemeinden Osann-Monzel und Klausen können sich freiwillig beteiligen.
Was kostet den Unterkunftsbetrieb die Teilnahme am GästeTicket?
Es wird jährlich ein pauschaler Teilnahmebeitrag erhoben, der nach der nachfolgenden Formel berechnet wird:
Bettenanzahl des teilnehmenden Betriebes x
durchschnittliche Auslastungsquote seines Ortes x
365 Tage = pauschal kalkulierte Übernachtungszahl p.a.
pauschale Übernachtungszahl p.a. x
0,60 € inkl. MwSt. = jährlicher Teilnahmebeitrag
Beispielrechnung:
Hotel Mustermann
Bettenanzahl: 10 Betten
Durchschnittliche Auslastungsquote des Ortes: 20%
- Bettenanzahl des teilnehmenden Betriebes x durchschnittliche Auslastungsquote seines Ortes x 365 Tage = pauschal kalkulierte Übernachtungszahl p.a.
- Pauschal kalkulierte Übernachtungszahl p.a.: 10 x 0,20 x 365 = 730 (Betrag kaufmännisch auf ganze Zahl gerundet)
Diese wird mit 0,60 € (inklusive MwSt.) multipliziert und man erhält den jährlichen Teilnahmebetrag
Jährlicher Teilnahmebetrag für Hotel Mustermann: 730 x 0,60 € = 438 €
Aktuelle Auslastungsquoten können interessierte Betriebe bei ihrer Clearingstelle erfahren oder beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz abrufen.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Berechnung?
Wir helfen gerne weiter: 06531 500190 oder gaesteticket(at)bernkastel.de
Wie kalkuliert der Gastgeber diesen Betrag in seinen Endpreis?
Der Beitrag zum GästeTicket ist eine Teilleistung des gesamten Reisepreises und wird nicht gesondert ausgewiesen.
Bekommt jeder Übernachtungsgast das GästeTicket?
Jeder Übernachtungsgast ab 6 Jahren erhält von den teilnehmenden Gastgebern ein GästeTicket samt Informationsblatt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs im gesamten VRT-Gebiet.
Wie lange gilt das GästeTicket?
Das VRT-GästeTicket hat im gesamten Reisezeitraum inkl. An- und Abreisetag Gültigkeit.
Kann man das GästeTicket auch käuflich erwerben?
Nein, das GästeTicket wird nur in Verbindung mit mindestens einer Übernachtung von einem teilnehmenden Unterkunftsbetrieb ausgegeben.
Wie nutzt der Gast das GästeTicket im ÖPNV?
Auf Sicht:
Der Gast zeigt das GästeTicket beim Busfahrer oder der Zugbegleitung vor.
Auf Nachfrage:
Der Inhaber des GästeTickets muss sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen.
Ihr Weg zur Teilnahme am GästeTicket
√ Interessensbekundung und Vertrag mit der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH (Clearingstelle).
√ Dieser Vertrag wird zunächst vom 01. April 2024 bis zum 31. März 2025 geschlossen.
Der Vertrag setzt sich danach mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. März eines jeden Folgejahres jährlich fort.
√ Start ist der 1. April 2024. Einsteigen können Sie jederzeit immer für ein Wirtschaftsjahr.
√ Sie haben noch Fragen oder möchten Ihr Interesse bekunden und den Vertrag unterschreiben?
Dann schreiben Sie uns eine Email an: gaesteticket(at)bernkastel.de
Ihre Ansprechpartnerin ist: Michelle Röhl, Telefonnummer: 06531 50019-0